Abschaffung Panoramafreiheit

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Abschaffung Panoramafreiheit

by Christian Thiele :: Rate this Message:

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Hallo Verein,

sehr schockiert las ich erst heute vom Ende 2007 veröffentlichen  
Schlussbericht [1] der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ des  
Bundestages. In den Handlungsempfehlungen taucht folgender Punkt auf:

"Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, in § 59 Absatz  
1 Urhebergesetz eine Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken –  
ausgenommen Bauwerken – im öffentlichen Raum einzuführen, die dann  
eintritt, wenn die Abbildung gewerblich verwertet wird und die  
Darstellungsabsicht sich auf das jeweilige Werk richtet."

§ 59 Absatz 1 [2] ist aber genau der Paragraf zur Panoramafreiheit, von  
dem die Wikipedia stark profitiert. Eine solche Einschränkung könnte bei  
uns zu solchen Artikeln wie dem französischen Artikel über das Atomium [3]  
führen: diese wären praktisch unbebildert. Wobei bei einem Fall wie dem  
Atomium vermutlich erst ein Gericht entscheiden müsste, ob es sich um ein  
Kunstwerk oder ein Bauwerk handelt...

Weitere Informationen gibt es auch unter netzpolitik.org [4]. Ich weiß  
nicht, wie der Verein intervenieren kann, aber alleine die Tatsache, dass  
eine solche weitreichende Änderung noch nichteinmal richtig öffentlich  
kommuniziert wurde, finde ich sehr schade. Vielleicht würde schon eine  
Pressemitteilung, mit der sich Wikimedia Deutschland klar gegen diese  
Änderung stellt, helfen?!

[1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/070/1607000.pdf
[2] http://www.bundesrecht.juris.de/urhg/__59.html
[3] http://fr.wikipedia.org/wiki/Atomium
[4] http://netzpolitik.org/2008/urheberrecht-vs-panoramafreiheit/

Grüße,
Christian Thiele / APPER

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